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MID-Innovation | NRW

➔  für KMU-Innovationsprojekte in NRW

 

Mit Hilfe des Förderprogramms „MID-Innovation“ (Teil des Rahmenprogramms „Mittelstand Innovativ und Digital – Nordrhein-Westfalen“) können Unternehmen zur Finalisierung eines konkreten Innovationprojektes Hochschulen und Forschungseinreichungen mit der Durchführung von Entwicklungstätigkeiten beauftragen. Ziel ist eine anschließende Markteinführung. Mögliche Auftragsgegenstände sind der Bau eines Prototyps, Konstruktionsleistungen, die Entwicklung von Schnittstellen oder das Testen neuer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren unter realen Einsatzbedingungen.

 

Webseite: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Innovation

Wartesaal-Verfahren

Aktuell ist der Antragsprozess zweistufig ausgelegt und gliedert sich in einen „Wartesaal“ und ein daran anschließendes Antragsverfahren. Jedes antragsberechtigte Unternehmen kann sich nur einmal für den „Wartesaal“ registrieren. 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen

  • Einzelunternehmer:innen

Was wird gefördert?

  • Weiterentwicklung eines konkreten Innovationsprojekts bis zur Markt- / Einsatzreife
     
  • Externe Begleitung bei den letzten Schritten der (Weiter-) Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren durch Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
     
  • Einsetzbar z. B. für Prototypenbau, Service Engineering oder Konstruktionsleistungen
     
  • Voraussetzung: vorliegende Analyse-Ergebnisse aus einer Vorfeldstudie (kombinierbar mit MID-Analyse)

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss: bis zu 40.000 € 
     
  • Förderquote: bis zu 70 % (je nach Unternehmensgröße)

 

Förderfähige Kosten:

  • Externe Dienstleister (Nur Hochschulen und Forschungseinrichtungen)